Mitteilungen von Vereinen, Kirchen, Parteien und Einrichtungen
Sonstige - 01.05.2010
Nacheichung von Messgeräten
Bekanntmachung über die Nacheichung von Messgeräten
Das Eichamt Fellbach richtet zur Eichung von Messgeräten eine Nacheichstelle ein:
17. Mai 2010
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Halle auf der Schray, Kleiner Saal
Geeicht werden können transportable Messgeräte, wenn sie gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand sind. Dies sind zum Beispiel Gewichte, Dezimal- oder Tafelwaagen, transportable elektronische Marktwaagen, Personenwaagen (unbefristete Eichgültigkeit) und Säuglingswaagen (4jährige Eichgültigkeit).
Die Messgerätebesitzer, die aus den Vorjahren durch die Eichung in der Nacheichstelle bekannt sind, werden schriftlich benachrichtigt. Eine nicht erfolgte Vorladung entbindet nicht von der Eichung.
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