Gemeinde Erdmannhausen

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier: Bürger & Kultur / Mitteilungen

Mitteilungen von Vereinen, Kirchen, Parteien und Einrichtungen

 
Sonstige - 01.05.2010

Nacheichung von Messgeräten

Bekanntmachung über die Nacheichung von Messgeräten

Das Eichamt Fellbach richtet zur Eichung von Messgeräten eine Nacheichstelle ein:
 
                        17. Mai 2010
                        09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
                        13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
                        Halle auf der Schray, Kleiner Saal
 
Geeicht werden können transportable Messgeräte, wenn sie gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand sind. Dies sind zum Beispiel Gewichte, Dezimal- oder Tafelwaagen, transportable elektronische Marktwaagen, Personenwaagen (unbefristete Eichgültigkeit) und Säuglingswaagen (4jährige Eichgültigkeit).
 
Die Messgerätebesitzer, die aus den Vorjahren durch die Eichung in der Nacheichstelle bekannt sind, werden schriftlich benachrichtigt. Eine nicht erfolgte Vorladung entbindet nicht von der Eichung.




zurück zur Übersicht


KONTAKT