Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Adressänderung im Jagdschein

Wenn Sie umziehen, sollten Sie eine Adressänderung in Ihrem Jagdschein vornehmen lassen.

Zuständige Stelle

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) beantragen.

Hinweis: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Erforderliche Unterlagen

  • geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis

Kosten/Leistung

Für die Adressänderung fallen in der Regel keine Gebühren an.

Sonstiges

Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes und im Internetauftritt der Landesforstverwaltung.

Rechtsgrundlage

§ 14 Landesjagdgesetz (LJagdG) (Jägerprüfung, Jagdschein)



Letzte Änderung: 24.01.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03


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