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Adressänderung im Jagdschein
Wenn Sie umziehen, sollten Sie eine Adressänderung in Ihrem Jagdschein vornehmen lassen.
Zuständige Stelle
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) beantragen.
Hinweis: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
Erforderliche Unterlagen
- geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
Kosten/Leistung
Für die Adressänderung fallen in der Regel keine Gebühren an.
Sonstiges
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie auch auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes und im Internetauftritt der Landesforstverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 14 Landesjagdgesetz (LJagdG) (Jägerprüfung, Jagdschein)
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 23.05.2012 08:45:08
