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Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (landwirtschaftliche Nutztiere)
Tierbesitzer, die neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen ihren Tierbestand bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden. Dabei ist es unwichtig, ob die Tiere als landwirtschaftliche Nutztiere oder zu privaten Zwecken (z.B. als Reitpferd) gehalten werden.
Tipp: Für welche Tiere genau die Meldepflicht gilt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Verfahrensablauf
Sie müssen die Meldung schriftlich (per Post oder per Fax) bei der Tierseuchenkasse einreichen. Telefonische Meldungen werden nicht berücksichtigt.
Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine Tierbesitzernummer. Diese ist bei allen Folgemeldungen (jährliche Tierbestandsmeldung, Änderung des Tierbestands, Adressänderung) anzugeben.
Hinweis: Wenn Sie Ihre Meldepflicht erfüllen und die Beiträge pünktlich bezahlen, haben Sie Anspruch auf eine Reihe von Leistungen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Internetangebot der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und in den Verfahrensbeschreibungen "Entschädigung von der Tierseuchenkasse", "Beihilfe von der Tierseuchenkasse", "Zuschuss für Schutzimpfungen im Rinderbestand" und "Zuschuss für Schutzimpfungen für Schafe".
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Formular "Neuanmeldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg"
Frist/Dauer
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Tierhaltung anmelden.
Kosten/Leistung
Für jedes Tier müssen Sie einen bestimmten Beitrag an die Tierseuchenkasse bezahlen. Die genauen Beiträge – unterteilt nach Tierart – finden Sie auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg.
Sonstiges
Wenn Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner oder Truthühner halten, müssen Sie Ihren Tierbestand zusätzlich auch beim zuständigen Veterinäramt registrieren lassen.
Rechtsgrundlage
Satzung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg über die Beiträge der Tierbesitzer (Beitragssatzung)
Letzte Änderung: 14.02.2012 - Stand: 23.05.2012 08:45:08
