Dienstleistungen A-Z
Beratungsverfahren zur Aufnahme in weiterführende Schulen
Wenn Eltern mit der Grundschulempfehlung für ihr Kind nicht einverstanden sind, können sie ein sogenanntes Beratungsverfahren in Anspruch nehmen. Bei dem Beratungsverfahren werden die Kinder von speziell ausgebildeten "Beratungslehrern" getestet.
Zuständige Stelle
die besuchte Grundschule
Verfahrensablauf
Die Tests sind landesweit einheitlich gestaltet. Anschließend finden Gespräche mit den Eltern und dem Klassenlehrer statt. Dabei werden die Eltern über die geeigneten Bildungsgänge beraten.
Die Klassenkonferenz, in welcher der Beratungslehrer stimmberechtigt ist, gibt unter Berücksichtigung des Ergebnisses des besonderen Beratungsverfahrens eine "gemeinsame Bildungsempfehlung" ab.
Die gemeinsame Bildungsempfehlung wird den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Anschließend können sie das Kind gegebenenfalls für die gewünschte weiterführende Schule anmelden.
Sind die Erziehungsberechtigten mit der aus dem Beratungsverfahren resultierenden gemeinsamen Bildungsempfehlung nicht einverstanden, können sie ihr Kind zur Aufnahmeprüfung der jeweiligen Schulart anmelden.
Hinweis: Die Möglichkeit, Ihr Kind für die Aufnahmeprüfung anzumelden besteht auch dann, wenn das Beratungsverfahren nicht in Anspruch genommen wurde.
Frist/Dauer
Ob ein Beratungsverfahren in Anspruch genommen werden soll, wird mit der Grundschulempfehlung bekannt gegeben.
Rechtsgrundlage
Aufnahmeverordnung der jeweiligen Schulart
Letzte Änderung: 02.02.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



