Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die in den Schwerpunkten Wirtschaft (6WG), Technik (6TG) sowie Ernährung, Soziales und Gesundheit (6ESG) angeboten wird. Sie baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf. Zum Schuljahr 2012/13 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.

Zuständige Stelle

das gewählte berufliche Gymnasium

Voraussetzung

Die Aufnahme ist nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Schülerinnen und Schüler der Realschule:
    • im laufenden Schuljahr (Klasse 7) in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache (diese muss mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen) mindestens die Note "gut" und
    • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend" sowie
    • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
  • Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums:
    • Versetzung in Klasse 7 im vorhergehenden Jahr und
    • erfolgreicher Abschluss der Klasse 7
  • Schülerinnen und Schüler der Hauptschule/Werkrealschule und solche, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen:
    • Ablegen einer Aufnahmeprüfung

Verfahrensablauf

Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.

Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.

Hinweis: Es gibt eine Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
    Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.

Frist/Dauer

Die Anmeldefrist endet jeweils am 1. März eines Jahres. Eine spätere Anmeldung ist möglich. Gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze, berücksichtigt die Schule zunächst Bewerbungen, die bis 1. März eingegangen sind.

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage

Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Aufnahme in die Gymnasien der sechs- und siebenjährigen Aufbauform



Letzte Änderung: 31.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04


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