Sie befinden sich hier: Rathaus / Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

 

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Berufseinstiegsjahr

Das Berufseinstiegsjahr (BEJ) richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und keine weiterführende Schule besuchen können. Das BEJ wird als Vollzeitschule geführt und dauert ein Jahr.

Aufbauend auf dem bereits erworbenen Hauptschulabschluss werden im BEJ wirkungsvolle Fördermaßnahmen angeboten, damit die Schüler ihre Ausbildungsreife und ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz bestmöglich verbessern:

  • Vorqualifikation in einem Berufsfeld
  • verstärkte Förderung in Deutsch, Mathematik, Projekt- und Sozialkompetenz
  • individuelle Förderung- und Berufswegeplanung auf der Grundlage einer umfassenden Kompetenzanalyse
  • ein von der Schule begleitetes Betriebspraktikum
  • Erlangung eines höher qualifizierenden Abschlusses mit Anforderungen, die etwas über dem Niveau des Hauptschulabschlusses liegen

Hinweis: Mit dem Besuch des BEJ ist die Berufsschulpflicht erfüllt, sofern kein Berufsausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Die Abschlussprüfung des BEJ ermöglicht bei entsprechenden Leistungen unter anderem den Besuch einer zweijährigen, zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule.

Zuständige Stelle

die jeweilige Schule

Voraussetzung

Das BEJ besuchen alle Jugendlichen mit einem Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand, sofern sie noch nicht 18 Jahre alt sind und nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht (im Rahmen des Besuchs einer allgemein bildenden Schule) weder eine Berufsausbildung beginnen können noch von der dann grundsätzlich bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit sind (beispielsweise wenn sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten). Vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangene Schüler ohne Hauptschulabschluss bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden. 

Verfahrensablauf

Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe zum Besuch des Berufseinstiegsjahres anzumelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.

Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben oder per Post senden. Je nach Angebot der Schule ist auch ein elektronischer Versand möglich.

Erforderliche Unterlagen

in der Regel: Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule

Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.

Frist/Dauer

Bewerbungen sind in der Regel laufend möglich.



Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04