Gemeinde Erdmannhausen

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Bildungsprämien - anerkannte Beratungsstellen und Prämiengutscheine

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt insbesondere Beschäftigte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bei der Investition in die eigene Weiterbildung, indem es unter bestimmten Voraussetzungen Prämiengutscheine vergibt.

Weiterbildungsanbieter, die Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und gegebenenfalls einen entsprechenden Gutschein ausstellen, können für ihre Beratungstätigkeit einen Zuschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist eine Anerkennung nach bundesweit einheitlichen Kriterien durch den Bund im Einvernehmen mit dem Land.

Hinweis: Wenn Ihre Beratungsstelle bereits aus anderen öffentlichen Mitteln Fördergelder erhält, ist das für die Anerkennung hilfreich. Sie erhalten dann allerdings keine weiteren Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.

Zuständige Stelle

die Service- und Programmstelle Bildungsprämie beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Voraussetzung

Die Beratungsstellen müssen nachweisen, dass sie

  • eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland sind,
  • für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert sind,
  • über entsprechende Räume und Ausstattung verfügen und
  • für alle interessierten Personen gut erreichbar sind.

Die Berater müssen

  • unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter beraten,
  • die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzen und
  • an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

Anerkennung als Beratungsstelle

Die Beratung und Ausstellung von Prämiengutscheinen ist nur möglich, wenn eine Anerkennung als ausgewählte Beratungsstelle vorliegt. Für die Anerkennung müssen Beratungsstellen einen Onlineantrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Die Service- und Programmstelle leitet nach Prüfung der Voraussetzungen für die Anerkennung den Antrag an das Bundesministerium weiter. Dieses wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.

Zuschuss für Beratungsgespräche

Als Berater sind Sie verpflichtet, die infrage kommenden Weiterbildungsmaßnahmen unabhängig und neutral darzustellen. Alle Beratungsgespräche müssen mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachgewiesen sowie Protokolle der Gespräche angefertigt werden.

Insbesondere müssen Sie überprüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen

  • die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.

Das Protokoll wird sowohl von Ihnen als auch von der an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierten Person unterschrieben. Den Zuschuss für die Beratungsgespräche erhalten Sie auf schriftlichen Antrag – zusammen mit weiteren Nachweisen – bei der zuständigen Stelle.

Ausstellen des Gutscheins durch die anerkannte Beratungsstelle

Wenn alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines Bildungsprämiengutscheins erfüllt sind, können Sie diesen direkt über das Onlinesystem ausstellen, wobei mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt werden müssen. Die Auswahl der Anbieter erfolgt wettbewerbsneutral (die Leitlinien zur Beurteilung der Eignung sind einzuhalten – siehe Ergänzende Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der "Bildungsprämie" auf www.bildungspraemie.info).

Annahme des Gutscheins durch den Weiterbildungsanbieter

Der Bildungsprämiengutschein ist als Teilzahlung für den entsprechenden Kurs zu betrachten. Weiterbildungsanbieter sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Gutscheine anzunehmen.

Einlösen des Gutscheins beim Projektträger

Der Bildungsanbieter muss einen Antrag über das Onlinesystem stellen. Alle erforderlichen Formulare und Informationen finden Sie auf www.bildungspraemie.info.

Frist/Dauer

Die Antragstellung zur Anerkennung als Beratungsstelle ist ab dem 1. September 2008 möglich. Die Beratungen dürfen erst nach der Anerkennung stattfinden.

Die Anträge auf Zuwendungen müssen zwischen dem 1. September 2008 und 30. November 2011 eingereicht werden.

Beachten Sie, dass Gutscheine nur sechs Monate gültig sind und nur in der Zeit vom 1. Januar 2009 bis 31. Mai 2012 erstattet werden können.

Kosten/Leistung

Die Annerkennung durch die zuständige Stelle ist kostenfrei.

Sonstiges

Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen. Beachten Sie auch das ausführliche Merkblatt des BMBF "Was ist bei der Annahme eines Gutscheines zu tun?".

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 26.01.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03


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