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Bioabfall entsorgen
Bioabfälle sind zum Beispiel Gemüse- und Obstreste, Balkon- und Topfpflanzen, Kaffeefilter und Teebeutel, feste Speisereste, altes Brot, Eierschalen, Fallobst, Laub, Rasenschnitt, kleiner Heckenschnitt.
Bioabfälle können Sie folgendermaßen entsorgen:
- durch Eigenkompostierung oder
-
je nach Angebot Ihres Stadt- oder Landkreis entweder
- in einer separaten Biotonne oder
- über die Hausmülltonne
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne entsorgen dürfen.
Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Letzte Änderung: 28.03.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



