Dienstleistungen A-Z
Mitgliedschaft bei der Freiwilligen Feuerwehr
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr helfen Menschen in Notsituationen. Sie möchten Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr werden? Hierzu benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Wenden Sie sich einfach an die Feuerwehr in Ihrer Gemeinde.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema "Feuerwehr" finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
die Feuerwehr Ihrer Gemeinde
Voraussetzung
Die Aufnahme als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen
- mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten)
- über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
- sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
- dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.
Verfahrensablauf
Um ehrenamtliches Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf. Die Anschrift erfahren Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde und Ihrer Feuerwehr oder aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.
Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte 70-stündige Grundausbildung. Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.
Kosten/Leistung
Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.
Hinweis: Bei Einsätzen wird gegebenenfalls auch der Verdienstausfall ersetzt.
Rechtsgrundlage
- § 7 Feuerwehrgesetz (FwG) (Angehörige der Gemeindefeuerwehr)
- § 11 Feuerwehrgesetz (FwG) (Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr)
Letzte Änderung: 16.11.2011 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



