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Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
Jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes müssen Sie Ihrer Krankenkasse bekannt geben.
Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte per Post. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Zuständige Stelle
Ihre Krankenkasse
Verfahrensablauf
Die Mitteilung kann formlos erfolgen. Einige Krankenkassen bieten auch Onlineformulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten)
Letzte Änderung: 30.01.2012 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



