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Dienstfahrerlaubnis - zivile Umschreibung beantragen
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", also allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Sie müssen die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.
Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst eine Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- ziviler Führerschein (falls vorhanden)
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
Kosten/Leistung
- Umschreibung mit Probezeit: 38,30 Euro
- Umschreibung ohne Probezeit: 37,50 Euro
Rechtsgrundlage
- § 26 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Dienstfahrerlaubnis)
- § 27 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Letzte Änderung: 27.04.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



