Gemeinde Erdmannhausen

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier: Rathaus / Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

 

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Ehefähigkeitszeugnis

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein sogenanntes "Ehefähigkeitszeugnis". Mit dieser Urkunde wird bestätigt, dass eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen werden darf.

Wenn Sie im Inland heiraten möchten und die Voraussetzungen der Eheschließung sich nach ausländischem Recht bestimmen, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Wird das Zeugnis nicht ausgestellt, muss die Befreiung von diesem Erfordernis beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragt werden.

Zuständige Stelle

das Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Hinweis: Sollten Sie keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, ist das Standesamt der Gemeinde zuständig, in dessen Bezirk Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Wenn Sie bisher keinen Wohnsitz in Deutschland hatten und sich nur für kurze Zeit hier aufgehalten haben, müssen Sie sich an das Standesamt I in Berlin wenden.

Voraussetzung

Damit Ihnen der Standesbeamte ein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen kann, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für eine Eheschließung in Deutschland. Informationen dazu erhalten Sie im Kapitel "Anmeldung der Eheschließung – Allgemeines".

Verfahrensablauf

Ein Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie persönlich oder schriftlich bei dem für Sie zuständigen Standesamt beantragen.

Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Standesamt, in welchen Sprachen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann. Je nach Verwendungsland kann eine Übersetzung, Überbeglaubigung (Apostille) oder Legalisation erforderlich sein oder entfallen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die Aufenthaltsbescheinigung gebührenpflichtig für Sie ausdrucken.
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Der Standesbeamte kann weitere Unterlagen nachfordern (z.B. Einbürgerungsurkunde).

Frist/Dauer

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Kosten/Leistung

  • wenn nur deutsches Recht zu beachten ist: 40 Euro
  • wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): 80 Euro

Hinweis: Es können weitere Kosten und Gebühren beim Standesamt oder bei Justizbehörden entstehen (z.B. für Apostillen, Dolmetscher).

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 12.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04


KONTAKT