Dienstleistungen A-Z
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z
Rechtsdienstleistungsregister - Einsicht nehmen
Das Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtdienstleistungsregister.de) ist ein öffentliches, elektronisch geführtes Register. Darin werden Personen registriert, denen
- Inkassodienstleistungen,
- Rentenberatung oder
- Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erlaubt sind.
Das Rechtsdienstleistungsregister bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Suche nach Rechtsdienstleistern (z.B. in Ihrer Wohnortnähe)
- Prüfung, ob bestimmte Rechtsdienstleister eine Erlaubnis zur gewerblichen Erbringung dieser Leistung haben und in welchem Umfang
- Feststellung, welchen Personen, die grundsätzlich ohne Registrierung Rechtsdienstleistungen erbringen dürfen, die Erbringung untersagt ist
Eine Untersagung kann zum Schutz der Rechtsuchenden erfolgen, wenn dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen bekannt werden.
Zuständige Stelle
das Rechtsdienstleistungsregister unter www.rechtdienstleistungsregister.de
Verfahrensablauf
Das Rechtsdienstleistungsregister können Sie jederzeit im Internet einsehen.
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
§ 16 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) (Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters)
Letzte Änderung: 28.12.2011 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



