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Elektroschrott entsorgen
Waschmaschinen, Eierkocher und Computer – diese und andere Elektrogeräte, die Sie im Haushalt verwenden, müssen Sie früher oder später entsorgen.
Sie als Verbraucherin oder Verbraucher dürfen alte Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dort müssen die Geräte von den Herstellern zurückgenommen und sicher entsorgt werden.
Tipp: Ausführliche Informationen über die Entsorgung von Elektroschrott finden Sie im Internetauftritt des Umweltministeriums.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Tipp: Viele Händler nehmen bei Lieferung eines neuen Großgerätes das alte Gerät kostenlos mit.
Achtung: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt , Naturschutz und Verkehr über die Anforderung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Letzte Änderung: 28.03.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



