Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer

Mit der Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer werden Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, Anreize zur Arbeitsaufnahme geboten.

Ist die Aufnahme einer neuen Beschäftigung mit finanziellen Einbußen im Vergleich zum Arbeitsentgelt aus der früheren Tätigkeit verbunden, kann das neue Arbeitsentgelt für eine bestimmte Zeit durch Leistungen der Agentur für Arbeit aufgestockt werden.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie

  • einen Zuschuss zu Ihrem Nettoentgelt
    (der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 50 Prozent und im zweiten Jahr 30 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das für die Berechnung des Arbeitslosengeldes maßgebend war und dem pauschalierten Nettoentgelt aus der neuen Beschäftigung) und
  • einen Zuschuss als zusätzlichen Beitrag zur Aufstockung Ihrer Rentenversicherungsbeiträge.

Ihr Anspruch richtet sich nach der Dauer, für die Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hätten, wenn Sie die Beschäftigung mit dem vergleichbar niedrigen Verdienst nicht annehmen würden.

Zuständige Stelle

die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit

Voraussetzung

Sie müssen

  • das 50. Lebensjahr vollendet haben,
  • Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung beenden oder vermeiden,
  • noch mindestens 120 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
  • eine monatliche Nettoentgeltdifferenz von mindestens 50 Euro haben,
  • in der neuen Beschäftigung Anspruch auf tarifliche Entlohnung haben und
  • die Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragt haben.

Hinweis: Besteht für die neue Beschäftigung keine tarifliche Regelung, muss der ortsübliche Lohn gezahlt werden. Das Beschäftigungsverhältnis muss beitragspflichtig sein.

Verfahrensablauf

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit vor Aufnahme der Beschäftigung stellen. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie von Ihrem Arbeitsvermittler, der Sie auch berät.

Die Entscheidung über Ihren Antrag teilt Ihnen die Agentur für Arbeit schriftlich mit.

Den Zuschuss zu Ihrem Nettoentgelt erhalten Sie monatlich nachträglich auf Ihr Konto überwiesen.
Die zusätzlichen Beiträge zu der Rentenversicherung werden direkt dem zuständigen Träger überwiesen.

Sie sind verpflichtet, wesentliche Änderungen Ihres Arbeitsentgelts sowie in Ihrem Beschäftigungsverhältnis (z.B. Verkürzung oder Verlängerung Ihres Beschäftigungsverhältnisses oder Ihrer Arbeitszeit) der Agentur für Arbeit mitzuteilen.

Frist/Dauer

Die Leistungen werden auf Antrag erbracht. Der Antrag ist in der Regel vor der Aufnahme der Beschäftigung zu stellen.

Die Dauer des Anspruchs beträgt zwei Jahre.

Sonstiges

Ausführliche Informationen bietet Ihnen das Merkblatt 19 "Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 12.02.2012 08:45:03


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