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Entsorgung von Elektroschrott
Waschmaschinen, Eierkocher und Computer sind nur wenige Beispiele für Elektrogeräte, die im Haushalt gebraucht werden und früher oder später entsorgt werden müssen.
Um die Menge an Elektroschrott zu reduzieren, wurde im Jahr 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verabschiedet. Es legt fest, dass Sie als Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben dürfen. Dort müssen die Geräte von den Herstellern zurückgenommen und sicher entsorgt werden.
Durch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anforderung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden die Vorgaben des Gesetzes konkretisiert. Sie regelt detailliert die Vermeidung, Erfassung, Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte.
Tipp: Viele Händler nehmen beim Kauf eines neuen Großgerätes, das beim Kunden angeliefert wird, das alte Gerät kostenlos mit.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wo sich an Ihrem Heimatort die Sammelstelle für Elektroschrott befindet.
Hinweis: Energiesparlampen müssen Sie über die Sammelstelle für Elektrogeräte entsorgen, wenn Ihr Händler diese nicht zurücknimmt.
Sonstiges
Informationen über die Entsorgung von Elektroschrott finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Rechtsgrundlage
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt , Naturschutz und Verkehr über die Anforderung zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 12.02.2012 08:45:03



