Dienstleistungen A-Z
Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis. Unter "Bewachung" wird die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit verstanden.
Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Sie reichen
- von der herkömmlichen Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
- über den Veranstaltungsdienst,
- die Fluggastkontrolle,
- die Durchführung von Geld- und Werttransporten, den Personenschutz
- bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken.
Für die Durchführung bestimmter Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) benötigen Sie zusätzlich eine Sachkundeprüfung (IHK).
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Voraussetzung
Die Erlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten sowie Ihre persönliche Sachkunde nachweisen (siehe auch erforderliche Unterlagen).
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
-
Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
-
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
-
Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
-
Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsordnung, dies gilt auch für Ihre Angestellten
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (bei Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie hierfür in der Regel einen Auszug aus der Schuldnerkartei)
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Tipp: Weitere Auskünfte hierzu können Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Gewerbebehörden oder auch der zuständigen IHK einholen.
Kosten/Leistung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Rechtsgrundlage
§ 34a Gewerbeordnung (GewO) (Bewachungsgewerbe)
Letzte Änderung: 03.04.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



