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Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.
Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.
Tipp: Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.
Hinweis: Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.
Zuständige Stelle
- die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: dies ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
- wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt oder
- wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird
Voraussetzung
Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn
- die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
- die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
- ausreichender Versicherungsschutz besteht,
- andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle werden Vordrucke – auch in elektronischer Form – bereitgestellt. Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.
Erforderliche Unterlagen
Insbesondere Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz, Teilnehmerlisten (falls vorhanden), Streckenpläne, Terminpläne.
Kosten/Leistung
Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.
Rechtsgrundlage
§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)
Letzte Änderung: 08.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



