Gemeinde Erdmannhausen

Seiteninhalt

Sie befinden sich hier: Rathaus / Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

 

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen (diese wird dann laut Straßenverkehrs-Ordnung "mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen"), benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis.

Die benötigte Erlaubnis kommt insbesondere für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen und Märkte in Frage.

Tipp: Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung (Sicherheits-, Umweltschutzmaßnahmen). Es wird daher empfohlen, die Details – welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können – mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Hinweis: Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Zuständige Stelle

  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: dies ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt oder
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird

Voraussetzung

Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn

  • die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden,
  • die Veranstaltung von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt wird,
  • ausreichender Versicherungsschutz besteht,
  • andere betroffene Behörden keine Bedenken haben.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis kann schriftlich oder per Fax beantragt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle werden Vordrucke – auch in elektronischer Form – bereitgestellt. Die Straßenverkehrsbehörde wird in der Regel gemeinsam mit dem Veranstalter, den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und der Polizei die Genehmigungsvoraussetzungen erarbeiten, die dann in Bescheidform – einschließlich Auflagen und Bedingungen – an den Veranstalter ergehen.

Erforderliche Unterlagen

Insbesondere Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz, Teilnehmerlisten (falls vorhanden), Streckenpläne, Terminpläne.

Kosten/Leistung

Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 Euro und 2.301 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Übermäßige Straßenbenutzung)



Letzte Änderung: 08.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


KONTAKT