Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Ersatz von Kfz-Kennzeichen oder Plaketten

Wenn ein Kennzeichenschild beschädigt oder unleserlich geworden ist oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde für entsprechenden Ersatz sorgen.

Zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit der Halter seinen Hauptwohnsitz hat (sonst: Betriebssitz oder Ort der Niederlassung)

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt

Verfahrensablauf

In der Regel werden Kennzeichen, Plaketten oder Stempel unter Vorlage der "alten" Kennzeichenschilder direkt vor Ort bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ausgewechselt.

Tipp: Wenn neue Kennzeichenschilder benötigt werden, können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
    • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • bei juristischen Personen/Firmen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige(s) Kennzeichen

Kosten/Leistung

Die Gebühren werden nach Verwaltungsaufwand erhoben (ab 0,50 Euro).

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 08.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


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