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Erziehungsberatung
Kinder zu erziehen ist keine leichte Aufgabe. Besonders wenn Kinder die Pubertät erreichen und es zu einem Abnabelungsprozess von den Eltern kommt, sind Schwierigkeiten meist vorprogrammiert. Wenn es zwischen Ihnen und Ihren Kindern immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommt oder Sie das Gefühl haben, mit Ihren Kindern nicht mehr zurechtzukommen, können Sie eine Erziehungsberatung in Anspruch nehmen.
Diese wird vom Jugendamt und von Erziehungsberatungsstellen angeboten und soll helfen, zwischen Ihnen und Ihren Kindern wieder eine Gesprächsbasis zu schaffen, Konflikte in der Erziehung zu lösen, um so weitere schwerwiegende Probleme zu verhindern.
Zuständige Stelle
- das örtliche Jugendamt
- eine Erziehungsberatungsstelle in Ihrer Nähe
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Eine Liste der Erziehungsberatungsstellen in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württemberg e.V.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin beim Jugendamt oder bei einer Erziehungsberatungsstelle – eventuell gemeinsam mit Ihrem Kind.
Kommen die Fachkräfte zur Ansicht, dass zusätzliche Hilfsmaßnahmen (z.B. Erziehungsbeistand, Erziehung in einer Tagesgruppe, sozialpädagogische Familienhilfe) nötig sind, können Sie diese beim Jugendamt beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Erziehungsberatung sind in der Regel keine Unterlagen nötig. Werden bei der Beratung weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen, informiert Sie das Jugendamt über erforderliche Unterlagen und Nachweise.
Kosten/Leistung
Für die Erziehungsberatung entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Erziehungsberatung)
Letzte Änderung: 26.01.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



