Gemeinde Erdmannhausen

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europass Mobilität

Der europass Mobilität ist für all diejenigen Personen interessant, die an einem Bildungs- oder Ausbildungsprogramm im europäischen Ausland teilnehmen wollen. Zielgruppe des europass Mobilität sind nicht mehr nur Jugendliche in der Aus- und Weiterbildung, sondern alle Personen, die einen Lernabschnitt im Ausland absolvieren – auch Schüler von allgemeinbildenden Schulen sowie Studierende und Erwachsene.

Üblicherweise sucht die Bildungseinrichtung oder der Betrieb im Herkunftsland eine Aufnahmeeinrichtung im Ausland. Beide Partner vereinbaren den Inhalt, die Dauer und die sonstigen Bedingungen und erklären sich dazu bereit, die im Ausland erworbene Qualifikation im europass Mobilität zu bestätigen.

Der europass Mobilität gibt einen Überblick über die internationalen Erfahrungen – hier wird jeder Abschnitt der Berufsbildung oder Berufsausbildung festgehalten. Der jeweilige Arbeitgeber oder die jeweilige Bildungseinrichtung trägt insbesondere die Dauer des Aufenthaltes und den beruflichen Inhalt, der vermittelt wurde, ein.

Hinweis: Gültig ist der europass Mobilität in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Staaten) und den Vertragstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) Island, Norwegen und Liechtenstein.

Zuständige Stelle

die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)

Voraussetzung

  • Der Auslandsaufenthalt findet im Rahmen der EU-Bildungsprogramme LEONARDO DA VINCI oder SOKRATES statt oder er erfüllt folgende Voraussetzungen:
    • Der Auslandsaufenthalt wird von einem Ausbilder, Tutor oder einer vergleichbaren Person betreut.
    • Bei der Auslandstätigkeit handelt es sich um eine "alternierende" Ausbildung. Darunter wird eine Ausbildung mit praxisorientierten Komponenten (z.B. Praktikum oder duale Berufsausbildung) verstanden.
    • Die Auslandstätigkeit muss im Rahmen der Ausbildung, des Studien- oder Bildungsganges anerkannt oder angerechnet werden können (inhaltlich beziehungsweise zeitlich).
  • Die Bildungsmaßnahme wird in einem im Formblatt aufgeführten "Zielland" durchgeführt. Hierzu zählen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Vertragstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten) Island, Norwegen und Liechtenstein sowie einige EU-Beitrittskandidatenländer.

Verfahrensablauf

Der europass Mobilität muss vom Betrieb oder der Bildungseinrichtung im Herkunftsland beantragt werden. Das Formblatt erhalten Sie auf telefonische oder schriftliche Anfrage oder es kann direkt online ausgefüllt werden.

Neben der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) gibt es noch eine Reihe weiterer Ausgabestellen (z.B. die Industrie- und Handelskammern).

Frist/Dauer

Bitte beachten Sie, dass der europass Mobilität frühestens vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn beantragt werden kann.

Kosten/Leistung

Der europass Mobilität ist kostenlos.

Sonstiges

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten "europass Mobilität".



Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


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