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Vereinsanmeldung beim Finanzamt
Die Steuerverwaltung hat zum Thema "Vereine" eine Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" veröffentlicht. Dort sind im Abschnitt "Gemeinnützigkeit" die Einzelheiten zum Verfahren beschrieben.
Die Broschüre liegt im Service Center des Finanzamts aus oder kann auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg aufgerufen und heruntergeladen werden.
Zuständige Stelle
das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Ort der Geschäftsleitung des Vereins befindet
Voraussetzung
Es muss ein Satzungsentwurf vorliegen.
Verfahrensablauf
Der Satzungsentwurf sollte parallel beim Finanzamt und beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts eingereicht werden, um bereits vor der Gründungsversammlung die Fragen der formellen Satzungsmäßigkeit und der Gemeinnützigkeit klären und gegebenenfalls noch Änderungen im Satzungsentwurf vornehmen zu können.
Im Anschluss daran sollte der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt gestellt werden. Der Eintrag in das Vereinsregister ist kostenfrei beziehungsweise kostenverbilligt, wenn dem Amtsgericht die vorläufige Bescheinigung des Finanzamts über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorgelegt wird.
Erforderliche Unterlagen
- Satzung (von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben)
- Gründungsprotokoll
- Mitgliederliste
Frist/Dauer
Es bestehen keine besonderen Fristen.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren oder sonstige Kosten an.
Sonstiges
Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Vereins befindet. Innerhalb des Finanzamts ist der sogenannte "Vereinsbezirk" beziehungsweise die "Körperschaftsteuerstelle" zuständig.
Rechtsgrundlage
§§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) (Steuerbegünstigte Zwecke)
Letzte Änderung: 03.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04
