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Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen geplant sind.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
Verfahrensablauf
Jeder oder jede kann bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)
Letzte Änderung: 24.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



