Sie befinden sich hier: Rathaus / Dienstleistungen A-Z

Dienstleistungen A-Z

 

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Aus dem Plan können Sie beispielsweise ablesen, wo im Stadtgebiet

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen geplant sind.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Verfahrensablauf

Jeder oder jede kann bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum entsprechenden Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten/Leistung

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Rechtsgrundlage

§ 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Einsicht in den Flächennutzungsplan)



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04