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Führerschein (international) - beantragen
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein. Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins müssen Sie beantragen.
Hinweis: Die großen Automobilclubs, Reiseveranstalter und jeweiligen Botschaften und Konsulaten informieren Sie, in welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen.
Innerhalb der EU-/EWR-Staaten benötigen Sie keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist z.B. bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung.
Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) abholen.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
- wenn Sie noch keinen Kartenführerschein haben: zusätzlich
Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der beauftragten Führerscheinstelle ausgestellt wurde
Kosten/Leistung
- für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: zwischen 12,20 Euro und 16,30 Euro
- bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 24 Euro
Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
Letzte Änderung: 27.04.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



