Dienstleistungen A-Z
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.
Der Zuschuss beträgt 2.500 Euro je Kind. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Voraussetzung
Voraussetzungen sind:
- Mehrlingsgeburt ab Drillingen
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Geburt Ihrer Kinder in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)
Frist/Dauer
Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragen.
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Landeserziehungsgeld für Geburten und Adoptionen ab dem 1. Januar 2007 und für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten (VwV - LErzG 2007 - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)<7a>
Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



