Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können eine einmalige finanzielle Hilfe beantragen.

Der Zuschuss beträgt 2.500 Euro je Kind. Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar.

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Voraussetzung

Voraussetzungen sind:

  • Mehrlingsgeburt ab Drillingen
  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Geburt Ihrer Kinder in Baden-Württemberg wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)

Frist/Dauer

Sie müssen den Zuschuss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Inobhutnahme der Kinder beantragen.

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


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