Dienstleistungen A-Z
Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung
Luftfahrtveranstaltungen – das sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind – bedürfen einer Genehmigung.
Hinweis: Sie benötigen keine Genehmigung für Luftfahrtveranstaltungen, an denen nur Flugmodelle und nicht motorbetriebene Luftsportgeräte im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen, die nicht der Verkehrszulassungspflicht unterliegen und mit denen keine Fluggäste befördert werden.
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Luftfahrtveranstaltung stattfinden soll
Voraussetzung
Als Veranstalter müssen Sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Drittschäden abschließen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag schriftlich zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein.
Erforderliche Unterlagen
- Einwilligung des Flugplatzbetreibers (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzbetreiber ist) oder bei sonstigen Plätzen: Nachweis des Benutzungsrechts
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- sofern die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet: Karte im Maßstab 1:25000 sowie
- Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
In den Plan sind Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des Arztes sowie Parkplätze und die Absperrungen einzuzeichnen. -
auf Verlangen der Genehmigungsbehörde: zusätzlich
- Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung
- Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters
- Luftfahrerscheine oder amtlich beglaubigte Abschriften der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
- Vereinbarungen des Veranstalters mit den Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen, mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und mit den Haftpflicht- und Unfallversicherten
- Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nachweis der Bodenunfallversicherung
- Nachweis der Inübunghaltung der teilnehmenden Kunstflugpiloten
Frist/Dauer
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung in doppelter Ausführung ein.
Kosten/Leistung
Es fallen Kosten in der Höhe zwischen 51 Euro und 10.225 Euro an.
Sonstiges
Informationen darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen oder eine Genehmigung für die Sondernutzung an Straßen benötigen, finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen "Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)" und "Sondernutzungen an Straßen (Genehmigungen)".
Rechtsgrundlage
- §§ 16, 16a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums)
- § 24 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 73ff Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) (Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen)
Letzte Änderung: 14.02.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



