Gemeinde Erdmannhausen

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Grenzgängerausweis für eine Beschäftigung in der Schweiz

Wer als Grenzgänger eine Erwerbstätigkeit ausüben will, braucht eine Grenzgängerbewilligung, den sogenannten Ausweis G.

Deutsche Staatsangehörige sowie alle anderen Bürger der EU-17 Staaten und der EFTA (European Free Trade Association - Europäische Freihandelsassoziation), die als Grenzgänger in der Schweiz erwerbstätig sind, erhalten eine Grenzgängerbewilligung. Für diesen Personenkreis gelten seit dem 1. Juni 2007 keine Grenzzonen mehr, das heißt sie können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten. Bedingung ist lediglich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort. Für Bürger der neuen EU Staaten (außer Zypern und Malta) gelten die alten Grenzzonen weiterhin.

Zuständige Stelle

für die Grenzgängerbewilligung: das Migrations- oder Ausländeramt des Kantons, in dem Ihr zukünftiger Arbeitsort als Grenzgänger liegt, je nach Kanton meist zusätzlich das kantonale Arbeitsamt

Voraussetzung

Die Grenzgängerbewilligung wird erteilt, wenn der Grenzgänger seinen Wohnsitz in Deutschland und seinen Arbeitsplatz in der Schweiz hat.

Verfahrensablauf

Die Grenzgängerbewilligung wird in der Regel von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz beantragt. Sie müssen ihn während des Arbeitsaufenthalts in der Schweiz stets bei sich führen.

Achtung: Der Schweizer Grenzgängerausweis gilt nicht als Ausweisdokument auf der deutschen Seite. Bei einer Kontrolle an der deutschen Grenze ist also der Personalausweis oder der Reisepass erforderlich.

Ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Dauer kürzer als zwölf Monate, ist die Bewilligung auf die Dauer des Arbeitsvertrags beschränkt. Bei über zwölfmonatiger Dauer oder unbefristeten Verträgen ist die Grenzgängerbewilligung fünf Jahre gültig. Ein Anspruch auf Verlängerung um jeweils weitere fünf Jahre besteht, solange Sie die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllen.

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer sollte Ihr Arbeitgeber eine Verlängerung beantragen. Stellenwechsel, Änderung der Auslandsadresse sowie Zivilstandsänderungen muss er ebenfalls der Stelle melden, die die Bewilligung erteilt hat.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Bewilligung sind beizufügen:

  • Arbeitsvertrag
  • Wohnsitzbescheinigung (Hauptwohnsitz in Deutschland)
  • eventuell Kopie des Passes oder der Identitätskarte
  • ein Passfoto

Kosten/Leistung

Für die Ausstellung eines Grenzgängerausweises entstehen zwei Verwaltungsgebühren in Höhe von derzeit jeweils etwa 65 Schweizer Franken für Erwachsene, 30 Franken für Personen unter 18 Jahren.

Sonstiges

Wenn Sie nicht in Grenznähe wohnen, kann alternativ auch eine befristete Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz infrage kommen (dann wäre der Arbeits- und Wohnort in der Schweiz).

Es gibt kurzfristige Bewilligungen (L-Bewilligung für einen Aufenthalt bis zu 18 Monaten) und langfristige Bewilligungen (B-Bewilligung für einen Aufenthalt bis zu fünf Jahren).

Nach mindestens fünfjährigem Aufenthalt kann auch eine unbefristete Niederlassungsgenehmigung (C-Bewilligung) erteilt werden.

Auch für die Aufenthaltsbewilligung ist der Antrag durch den Arbeitgeber zu stellen.

Informationen für Grenzgänger bieten insbesondere auch die Internetseiten von Infobest, "Jobs ohne Grenzen" sowie EURES-Oberrhein.

Rechtsgrundlage

Art. 7, 28, 30 Abs. 2 Anhang I des Freizügigkeitsabkommens EU-Schweiz



Letzte Änderung: 14.02.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


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