Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Grundstücksbewertung

Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen oder aus anderen Gründen (z.B. anlässlich einer Erbauseinandersetzung) am Grundstückswert interessiert sind, kann es notwendig sein, den Verkehrswert (Marktwert) feststellen zu lassen. Verkehrswertermittlungen werden in Baden-Württemberg durch bei den Gemeinden gebildete Gutachterausschüsse sowie durch Sachverständige und andere Stellen auf Antrag durchgeführt.

Zuständige Stelle

der Gutachterausschuss der Gemeinde (im Ausnahmefall der Verwaltungsgemeinschaft), in deren Zuständigkeitsbereich das Grundstück liegt

Hinweis: Die Gutachterausschüsse sind in Baden-Württemberg generell bei den Gemeinden angesiedelt. Vereinzelt haben Gemeinden die Aufgabe auf eine Verwaltungsgemeinschaft übertragen.

Voraussetzung

Antragsberechtigt aus dem privaten Bereich sind nur

  • Eigentümer,
  • ihnen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte),
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück und
  • Pflichtteilsberechtigte.

Hinweis: Kaufinteressenten haben kein Antragsrecht.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht werden. Der Antrag muss zumindest die Antragsberechtigung deutlich machen und erkennen lassen, welches Grundstück beziehungsweise welches Recht an welchem Grundstück bewertet werden soll. Einige Gutachterausschüsse bieten ein spezielles Antragsformular an.

Das Gutachten wird schriftlich erstattet. Eine Abschrift des Gutachtens wird dem Eigentümer des Grundstücks übersandt, auch wenn eine andere Person den Antrag auf Wertermittlung gestellt hat.

Die Gutachten der Gutachterausschüsse haben keine bindende Wirkung, soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist.

Bei der Ermittlung des Verkehrswerts werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt:

  • der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, der sogenannte Wertermittlungsstichtag
  • die rechtlichen Gegebenheiten (Entwicklungszustand sowie beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand des Grundstücks, Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht)
  • die tatsächlichen Eigenschaften und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks (Grundstücksgröße und -gestalt, Bodenbeschaffenheit, Bebauung)
  • Lage des Grundstücks

Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) erforderlich sein. Diese fordert der Gutachterausschuss gegebenenfalls beim Antragsteller an.

Kosten/Leistung

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren erhoben. Die anfallenden Gebühren richten sich insbesondere nach dem durch das Gutachten ermittelten Wert.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04


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