Dienstleistungen A-Z
Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.
Zuständige Stelle
das gewählte Gymnasium
Voraussetzung
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird.
Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.
Frist/Dauer
Anmeldetermine für das Schuljahr 2011/2012:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 28. und 29. März 2012
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis 10. Mai 2012
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04



