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Dienstleistungen A-Z

 

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Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.

Zuständige Stelle

die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule

Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.

Voraussetzung

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.

Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Blatt 5 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.

Frist/Dauer

Anmeldetermine für das Schuljahr 2011/12:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 28. und 29. März 2012
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis zum 10. Mai 2012

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04