Dienstleistungen A-Z
Hausmüllentsorgung
Als Hausmüll oder Restabfall werden feste, gemischte Abfälle bezeichnet, die im Rahmen einer normalen Haushaltsführung in Privathaushalten entstehen. Diese Abfälle gehören in die Hausmülltonne beziehungsweise Restabfalltonne. Verwertbare Abfälle aus dem Haushaltsbereich (Papier und Pappe, Verpackungen, Glas, Bio- und Grünabfälle) werden in der Regel getrennt gesammelt.
Die Einzelheiten der Entsorgung über die Haus- oder Restabfalltonne (z.B. Rhythmus der Abholung, Größe der Tonnen, Preise) bestimmt der jeweilige Stadt- oder Landkreis.
Hinweis: Für Gewerbemüll gelten besondere Regelungen.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bitte, was Sie über die Hausmülltonne entsorgen dürfen. Die meisten Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus, in denen die Abfuhrtermine und die Sammelarten angegeben sind.
Kosten/Leistung
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Volksvertretungen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



