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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen

Auf Grundstücken können sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden – beispielsweise nicht explodierte Granaten oder Bomben.

Vermuten oder finden Sie Kampfmittel auf Ihrem Grundstück, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium Stuttgart

Verfahrensablauf

Die Überprüfung Ihres Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel müssen Sie in Auftrag geben.

Das Auftragsformular und nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten/Leistung

Es entstehen Ihnen Kosten für die Luftbildauswertung, Beratung, Suche und Bergung der Kampfmittel.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04