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Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
Auf Grundstücken können sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg befinden – beispielsweise nicht explodierte Granaten oder Bomben.
Vermuten oder finden Sie Kampfmittel auf Ihrem Grundstück, müssen Sie sie sachgemäß entfernen lassen.
Zuständige Stelle
das Regierungspräsidium Stuttgart
Verfahrensablauf
Die Überprüfung Ihres Grundstücks auf Kampfmittelbelastung und die Beseitigung vorhandener Kampfmittel müssen Sie in Auftrag geben.
Das Auftragsformular und nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung in Baden-Württemberg finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
Es entstehen Ihnen Kosten für die Luftbildauswertung, Beratung, Suche und Bergung der Kampfmittel.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvorschrift über die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 24.05.2012 08:45:04
