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Intensive Sprachförderung im Kindergarten - Zuwendung beantragen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die intensive Sprachförderung in Kindergärten (ISK) und anderen Kindertageseinrichtungen durch finanzielle Zuwendungen.
Zuwendungsempfänger können folgende Träger von Kindertageseinrichtungen sein:
- kommunale Träger
- kirchliche Träger
- sonstige freie Träger
Je nach Größe der Fördergruppe beträgt die Zuwendung zwischen 2.000 Euro und 2.400 Euro.
Hinweis: Beteiligen sich die Eltern aktiv an der Sprachförderung, kann der Kindergartenträger pro Fördergruppe 500 Euro zusätzlich erhalten.
Tipp: Ausführliche Informationen über die intensive Sprachförderung im Kindergarten finden Sie auf den Seiten des Landesbildungsservers.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Voraussetzung
Voraussetzungen für die Genehmigung sind:
-
Die Kinder
- stehen ein Jahr vor der Einschulung und
- besuchen eine Kindertageseinrichtung, die eine Sprachfördergruppe bilden kann.
- Ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin hat bei der Einschulungsuntersuchung der Kinder einen Bedarf an intensiver Sprachförderung festgestellt.
- Die Eltern der Kinder sind mit der Sprachförderung einverstanden.
- Größe der Sprachfördergruppe: zwei bis zehn Kinder
- Die intensive Sprachförderung muss wenigstens 120 Zeitstunden betragen und durch eine qualifizierte Sprachförderkraft erfolgen.
Tipp: Die genauen Teilnahmebedingungen finden Sie auf den Seiten des Landesbildungsservers.
Verfahrensablauf
Die Zuwendung muss der Träger der Kindertageseinrichtung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wird der Antrag genehmigt, gibt es einen Zuwendungsbescheid.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular (einschließlich der Anlage "Sprachfördergruppe" für die jeweilige Gruppe)
- Einverständniserklärungen der Eltern
Alle Unterlagen zur Zuwendung der intensiven Sprachförderung finden Sie auf den Seiten des Landesbildungsservers.
Kosten/Leistung
keine
Rechtsgrundlage
Letzte Änderung: 28.11.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



