Dienstleistungen A-Z
Kolleg
Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.
Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht wird an den Kollegs tagsüber erteilt. Der Schüler darf während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
Der Besuch des Kollegs gliedert sich in:
- einjährige Einführungsphase
- zweijährige Kursstufe
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt. Diese berechtigt zum uneingeschränkten Studium an allen Hochschulen in Deutschland.
Hinweis: Am Ende des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems wird mit dem Erbringen der erforderlichen schulischen Leistungen und mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung die Fachhochschulreife zuerkannt.
Zuständige Stelle
das jeweilige Kolleg
Hinweis: Informationen zu den Standorten und Adressen der Kollegs in Baden-Württemberg sowie zur Aufnahmeprüfung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusportals Baden-Württemberg und auf der Seite "Der Zweite Bildungsweg in Baden-Württemberg".
Voraussetzung
- Vollendung des 19. Lebensjahres
- Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder dreijährige geregelte Berufstätigkeit
Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. - Bestehen der Aufnahmeprüfung
Ein Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife darf nicht bereits durch den Besuch einer anderen Schulform erworben beziehungsweise darf die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife nicht bereits zweimal versagt worden sein. Es ist allerdings möglich, dass ein Bewerber aufgenommen wird, der im ersten Bildungsweg auf dem Gymnasium gescheitert ist.
Verfahrensablauf
Sie können sich bei dem jeweiligen Kolleg persönlich oder schriftlich anmelden. Der Anmeldebogen liegt in den jeweiligen Kollegs aus. Teilweise bieten die Bildungseinrichtungen das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Die Meldung zur Aufnahmeprüfung sollte etwa acht Wochen vor Prüfungsbeginn (im Frühjahr) bei der Leitung des Kollegs eingegangen sein. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und gegebenenfalls einem mündlichen Teil. Die Anforderungen richten sich nach dem Kenntnisstand am Ende der 10. Realschulklasse.
Tipp: Teilweise bieten Kollegs Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen an. Nähere Informationen finden Sie im Onlineangebot der jeweiligen Bildungseinrichtung oder im Sekretariat des Kollegs.
Über die Ergebnisse der Prüfung und die Aufnahmetermine (September) informiert Sie die jeweilige Schulleitung.
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Lichtbild
- Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen
- Erklärung, dass Sie sich noch keiner Prüfung zur Erlangung der Hochschulreife unterzogen haben
Frist/Dauer
Anmeldungen zur Aufnahmeprüfung sind bis zum 15. Januar möglich.
Kosten/Leistung
Es werden unterschiedliche Gebühren beziehungsweise Kosten erhoben.
Sonstiges
Für die Dauer des Kollegbesuchs können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beantragen.
Rechtsgrundlage
Letzte Änderung: 31.01.2012 - Stand: 10.02.2012 08:45:07



