Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Kündigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz. Nur in besonderen Fällen kann der Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg eine Kündigung durchsetzen.

Hinweis: Dem Merkblatt "Besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG)" des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg können Sie die verschiedenen Fallgruppen entnehmen, bei deren Vorliegen ausnahmsweise eine Kündigung vor und während der Elternzeit zulässig ist.

Zuständige Stelle

der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

§ 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) (Kündigungsschutz)



Letzte Änderung: 25.01.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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