Dienstleistungen A-Z
Mehrlingsgeburtenprogramm
Mit einer Mehrlingsgeburt wächst die psychische, physische und finanzielle Belastung einer Familie. Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können in Form einer einmaligen finanziellen Hilfe des Landes Baden-Württemberg Unterstützung erhalten.
Sie erhalten einen einmaligen, einkommensunabhängigen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind. Der Zuschuss ist steuerfrei und unpfändbar.
Zuständige Stelle
die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)
Voraussetzung
- Mehrlingsgeburt ab Drillingen
- die Personensorgeberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben
Verfahrensablauf
Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)
Frist/Dauer
Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt/Inobhutnahme der Kinder gestellt werden.
Letzte Änderung: 30.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



