Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Mehrlingsgeburtenprogramm

Mit einer Mehrlingsgeburt wächst die psychische, physische und finanzielle Belastung einer Familie. Familien mit Mehrlingsgeburten ab Drillingen können in Form einer einmaligen finanziellen Hilfe des Landes Baden-Württemberg Unterstützung erhalten.

Sie erhalten einen einmaligen, einkommensunabhängigen Zuschuss von 2.500 Euro je Kind. Der Zuschuss ist steuerfrei und unpfändbar.

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Voraussetzung

  • Mehrlingsgeburt ab Drillingen
  • die Personensorgeberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben

Verfahrensablauf

Der Zuschuss wird auf schriftlichen Antrag hin gewährt. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (zur Weiterleitung an die L-Bank) abgeben oder direkt der L-Bank zusenden.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder (falls noch nicht durch Landeserziehungs- beziehungsweise Elterngeldantrag belegt)

Frist/Dauer

Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt/Inobhutnahme der Kinder gestellt werden.



Letzte Änderung: 30.01.2012 - Stand: 11.02.2012 08:45:04


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