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Meldung von Änderungen an die Rentenversicherung

Jede Adress- oder Namensänderung, sowie Änderungen des Familienstandes beziehungsweise Änderungen, die auf die Zahlung der Rente Einfluss haben, müssen Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bekannt geben.

Zuständige Stelle

  • die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA)
  • die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA)

Verfahrensablauf

Ändert sich Ihre Adresse oder Ihr Name, müssen Sie dies dem Rentenversicherungsträger schriftlich mitteilen. Bei einer Adressänderung können Sie das Formular nutzen, das die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA) beziehungsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund (früher: BfA) in elektronischer Form zur Verfügung stellt.

Wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gibt Ihr Arbeitgeber Ihre Adress- oder Namensänderung weiter.

Sind Sie bereits Rentenempfänger beziehungsweise Rentenempfängerin, teilen Sie die Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sowie sonstige Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) dem Renten Service der Deutschen Post AG unverzüglich mit. Nur dann kann die Änderung bei der Rentenauszahlung rechtzeitig berücksichtigt werden.

Falls Sie eine Hinterbliebenenrente beziehen, ist auch die Änderung Ihres Familienstandes (Heirat beziehungsweise Begründung einer Lebenspartnerschaft) zwingend mitzuteilen.

Bei allen Postfilialen liegen hierzu entsprechende Vordrucke bereit. Oder Sie nutzen den Online-Service der Deutschen Post AG / Renten Service. Der Renten Service leitet die Informationen über sämtliche Änderungen an die Rentenversicherung weiter.

Bitte beachten Sie, dass sich ein Umzug in die neuen Bundesländer oder ins Ausland auf Ihre Rentenhöhe auswirken kann. Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf, um sich eingehend beraten zu lassen.

Hinweis: Bei allen Formularen und Schreiben geben Sie immer auch die Versicherungsnummer an. Diese kann beispielsweise dem Sozialversicherungs- beziehungsweise Rentnerausweis entnommen werden.

 

Erforderliche Unterlagen

Hat sich Ihr Name oder Ihr Familienstand geändert, so ist eine entsprechende Urkunde (z. B. Heiratsurkunde) im Original oder eine beglaubigte Kopie hiervon vorzulegen.

Kosten/Leistung

Für die Änderung der Daten bei der Rentenversicherung, ob direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger oder über den Renten Service der Deutschen Post AG, fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04