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Namensänderung bei Scheidung des Hundehalters
Falls Sie als Hundehalter nach der Scheidung Ihren Namen ändern, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde bekannt geben.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitteilen. Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular für die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.
Kosten/Leistung
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Letzte Änderung: 11.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



