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Öko-Audit - Registrierung und Aufnahme in das EMAS-Verzeichnis
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) – auch als Öko-Audit bekannt – ist ein Gemeinschaftssystem für Unternehmen und Institutionen, die ihr betriebliches Umweltmanagement verbessern wollen. Ziel des Öko-Audits ist es, das Umweltbewusstsein im Unternehmen zu stärken, den Umweltschutz zu einem Teil der Unternehmenspolitik zu machen und eine ständige Verbesserung der Umweltleistung.
Zu einem Öko-Audit gehören unter anderem:
- Umweltprüfungen (Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen)
- Audits (regelmäßige, systematische und objektive Bewertung des Systems und der erbrachten Umweltleistung)
- Information der Öffentlichkeit darüber, welche Anstrengungen das Unternehmen im Bereich des Umweltschutzes unternimmt
War der Kreis der teilnahmeberechtigten Unternehmen zunächst auf den gewerblich-industriellen Sektor beschränkt, können zwischenzeitlich alle Organisationen, die eine umweltorientierte Unternehmensführung anstreben, das EMAS-Siegel erwerben, beispielsweise auch Kommunen, kirchliche Einrichtungen, Banken, Groß- und Einzelhandelsunternehmen, öffentliche Verwaltungen, Schulen und Landwirtschaftsbetriebe. Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten, Inhalten und Abläufen im Bereich von EMAS in Baden-Württemberg finden Sie im Online-Auftritt des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr.
Zuständige Stelle
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer
Voraussetzung
- Durchführung einer Umweltprüfung (durch das Unternehmen)
- Einrichtung eines Umweltmanagementsystems
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Verfahrensablauf
Um eine EMAS-Registrierung zu erhalten, müssen Sie zunächst eine Umweltprüfung durchführen. Damit stellen Sie fest, welche Auswirkungen auf die Umwelt durch Ihr Unternehmen entstehen. Die daraus resultierende Umwelterklärung wird von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft. Werden die Voraussetzungen der EMAS-Verordnung erfüllt, kann der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig erklären.
Mit dieser Umwelterklärung können Sie bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Verzeichnis stellen. Von der zuständigen Stelle werden anschließend die eingereichten Unterlagen geprüft und die untere Umweltschutzbehörde wird über die geplante Registrierung informiert.
Die Behörde hat nun vier Wochen Zeit, sich zur Registrierung zu äußern. Erfolgt keine negative Rückmeldung, erhalten Sie von der zuständigen Kammer für Ihr Unternehmen eine Registriernummer zugeteilt. Diese Nummer wird gleichzeitig in das EMAS-Register eingetragen.
Nach der Registrierung sind Sie berechtigt, das EMAS-Zeichen für die Dauer der Registrierung für Werbezwecke zu nutzen.
Tipp: Ausführliche Informationen rund um EMAS finden Sie unter www.emas.de und www.uga.de.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Beschreibung der Teile des Unternehmens, die eingetragen werden sollen
- die für gültig erklärte Umwelterklärung
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 761/2001
- Umweltauditgesetz (UAG)
- EWG Nr. 1893/36
- Umweltauditgesetz in der Bundesrepublik Deutschland
Letzte Änderung: 09.02.2012 - Stand: 10.02.2012 08:45:07



