Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Bewerbung bei der Polizei

Der Polizeidienst in Baden-Württemberg bietet Bewerbern ein interessantes Berufsfeld. Ausgehend von Ihrer schulischen Qualifikation können Sie sich für den mittleren und/oder den gehobenen Dienst bewerben.

Zuständige Stelle

  • die Polizeidirektion Ihres Wohnsitzes
  • für Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe: das jeweilige Polizeipräsidium
  • für Bewerber aus anderen Bundesländern: der zuständige Einstellungsberater der entsprechenden Bereitschaftspolizeidirektion – ersichtlich im Onlineauftritt der Polizei

Voraussetzung

  • Sie sind nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen (im Sinne einer strafbaren Handlung)
  • Sie bieten die Gewähr dafür, dass Sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten, wie sie im Grundgesetz verankert ist
  • Sie sind Deutscher im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz (für nicht deutsche Bewerber sind Ausnahmen möglich)
  • Sie erfüllen die Anforderungen an die Mindestgröße: 1,60 Meter (für weibliche und männliche Bewerber)
  • Sie sind in guter körperlicher Verfassung

Einstellungsvoraussetzungen mittlerer Dienst

  • mittlerer Bildungsabschluss (Realschule oder als Hauptschüler einen als gleichwertig anerkannten Abschluss) oder einen Abschluss höherer Schulen
  • Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses bei mittlerem Bildungsabschluss: mindestens 3,2
    • mit abgeschlossener Berufsausbildung sind Ausnahmen vom Mindestnotendurchschnitt möglich
    • Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei
    • Mit einem höheren Bildungsabschluss ist die Bewerbung mit dem Versetzungszeugnis in die Abschlussklasse beziehungsweise dem Abschlusszeugnis möglich
  • Einstellungsalter: 16,5 bis 30 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Hinweis: Die Fahrerlaubnisklasse B müssen Sie bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt auf eigene Kosten bei einer privaten Fahrschule erwerben.

Einstellungsvoraussetzungen gehobener Dienst

  • Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife
  • Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses: mindestens 3,0
    • Die Berechnung des Notendurchschnitts erfolgt nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei
  • Deutschnote mindestens "befriedigend" oder 6,5 Punkte
  • Einstellungsalter: maximal 31 Jahre (Ausnahmen sind möglich)

Hinweis: Der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist Einstellungsvoraussetzung. (Der Nachweis erfolgt durch den Führerschein oder mit der Prüfbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17).

Nicht deutsche Bewerber

Es gelten alle Einstellungsvoraussetzungen, die bei den deutschen Bewerbern gefordert werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Sie müssen

  • Ihre Muttersprache in Wort und Schrift beherrschen,
  • über eine Aufenthaltsberechtigung, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Freizügigkeitsbescheinigung (bei EU-Bürgern gemäß § 5 FreizügG) verfügen und
  • sich seit mindestens zehn Jahren in Deutschland aufhalten.

Verfahrensablauf

Als Bewerber aus Baden-Württemberg oder aus einem anderen Bundesland wenden Sie sich bitte direkt an den für Sie zuständigen Einstellungsberater. Diesen finden Sie im Onlineauftritt der Polizei (unter Berufsinfo / Bewerbung).

Nach der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Einstellungsberater erhalten Sie dann die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass Ihre Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss Ihrem zuständigen Einstellungsberater vorliegen muss. Ansonsten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Wenn Ihre Bewerbungsunterlagen komplett sind, werden Sie zum Auswahltest bei der Bereitschaftspolizei eingeladen. Der Auswahltest besteht aus einem schriftlichen Test, einem Sportleistungstest und einem Auswahlgespräch. Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit erfolgt nach gesonderter Terminierung nach bestandenem Auswahltest.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsbogen der Polizei einschließlich Zusatzbogen
  • Schulabschlusszeugnisse, Zwischenzeugnisse (beglaubigte Kopien)
  • Zeugnisse über Ihre Berufsausbildung (beglaubigte Kopien)
  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • augenärztliches Attest (nur bei Beeinträchtigung der Sehleistung)
  • gegebenenfalls Nachweis der Fahrerlaubnisklasse B (gehobener Dienst), der Aufenthaltsberechtigung, eine Erklärung über Ihre Zivildienstzeit beziehungsweise Ihre Zeit bei der Bundeswehr

Frist/Dauer

Bewerbungsschluss für die am 1. März beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst ist der 15. Mai des Vorjahres und für die Einstellung zum 1. September der 15. November des Vorjahres. Der Bewerbungsschluss für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst am 1. Juli ist der 30. September des Vorjahres. Entscheidend ist immer das Datum des Posteingangs bei Ihrem Einstellungsberater.



Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 10.02.2012 08:45:07


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