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Problemstoffentsorgung
Als "gefährliche Abfälle" – auch bekannt unter den umgangssprachlichen Begriffen "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" – werden Abfälle bezeichnet, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltschädigend sein können. Dazu gehören beispielsweise nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Medikamente und vieles mehr.
Solche Abfälle müssen Sie aufgrund ihrer Umwelt- oder Gesundheitsschädlichkeit getrennt vom Hausmüll entsorgen.
Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung "gefährlicher Abfälle" wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.
Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus sowie zur Entsorgung von alten Medikamenten.
Zuständige Stelle
die Abfallbehörde
Abfallbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können. Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.
Kosten/Leistung
Es gibt keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren wird von den kommunalen Volksvertretungen (Gemeinderat oder Kreistag) durch Satzung festgelegt. Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
die jeweilige örtliche Satzung
Letzte Änderung: 08.11.2011 - Stand: 11.02.2012 08:45:04



