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Problemstoffe entsorgen

Zu den "gefährliche Abfällen" (auch "Problemstoffe" oder "Sonderabfälle" genannt) zählen Abfälle, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.

Diese Abfälle müssen Sie wegen ihrer Schädlichkeit gegenüber Mensch und Natur getrennt vom Hausmüll entsorgen.

Hinweis: Die ordnungsgemäße Entsorgung "gefährlicher Abfälle" wird entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz im Rahmen eines Nachweisverfahrens besonders überwacht.

Tipp: Das Umweltministerium bietet weitere Informationen zur Entsorgung von Batterien und Akkus, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren sowie alten Medikamenten.

Zuständige Stelle

die Abfallbehörde

Abfallbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Stadt- oder Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Tipp: Auskünfte erteilt auch die Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

die jeweilige örtliche Satzung



Letzte Änderung: 28.03.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04