Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen

Sie selbst wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.

Zuständige Stelle

die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)

Voraussetzung

Eine schriftliche Anzeige ist notwendig, wenn Sie

  • pyrotechnische Effekte außerhalb der Räume Ihrer Niederlassung verwenden wollen oder
  • keine Niederlassung haben.

Verfahrensablauf

Für die Anzeige bei der zuständigen Stelle müssen Sie das Formular "Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen" verwenden.

Erforderliche Unterlagen

Frist/Dauer

zwei Wochen im Voraus

Kosten/Leistung

keine

Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 7 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1.SprengV)



Letzte Änderung: 22.02.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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