Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter

Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Der Eigenanteil (gesetzliche Zuzahlung), den Sie zu tragen haben, beträgt 10 Euro pro Kalendertag.

Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Zuständige Stelle

die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen

Voraussetzung

  • die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter müssen aus medizinischen Gründen erforderlich sein
  • bei einer gesetzlichen Krankenkasse muss Krankenversicherungsschutz bestehen

Verfahrensablauf

Den Antragsvordruck für diese Leistung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie reichen den Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest bei Ihrer Krankenkasse ein.

Erforderliche Unterlagen

ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme

Kosten/Leistung

Der Eigenanteil beträgt 10 Euro pro Tag.

Sonstiges

Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.

Rechtsgrundlage



Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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