Dienstleistungen A-Z
Telefonanschluss bei Umzug abmelden und anmelden
Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihren alten Telefonanschluss abmelden. Danach können Sie für Ihre neue Wohnung einen neuen Anschluss anmelden.
Tipp: Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um und bleiben im selben Ortsnetz, können Sie Ihre Telefonnummer behalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Telefongesellschaft.
Zuständige Stelle
die Telefongesellschaften
Verfahrensablauf
Ihren alten Telefonanschluss müssen Sie schriftlich bei Ihrer Telefongesellschaft abmelden. Die Adresse und eine Servicetelefonnummer finden Sie normalerweise auf jeder Rechnung.
Hinweis: Gibt es bereits einen Nachmieter oder eine Nachmieterin für Ihre alte Wohnung, kann der Telefonanschluss auch übertragen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Telefongesellschaft, wie Sie in diesem Fall vorgehen.
Für Ihren neuen Wohnsitz können Sie bei Ihrer Telefongesellschaft einen neuen Telefonanschluss beantragen – üblicherweise telefonisch oder schriftlich. Auf Wunsch können Sie sich auch ins örtliche Telefonbuch eintragen lassen.
Tipp: In vielen Orten gibt es auch Servicecenter der Telefongesellschaften, in denen Sie die An- oder Abmeldung persönlich vornehmen können. Ob es in Ihrem Ort ein Servicecenter gibt, erfahren Sie bei Ihrer Telefongesellschaft.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
bei der Abmeldung Ihres Telefonanschlusses: vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen
Kosten/Leistung
- für die Abmeldung: keine
- für die Neuanmeldung: einmalige Anschlussgebühr in unterschiedlicher Höhe je Anbieter
Hinweis: Die Anschlussgebühr müssen Sie zahlen, unabhängig davon, ob Sie Ihre alte Rufnummer beibehalten oder eine neue Rufnummer beantragen.
Letzte Änderung: 22.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04
