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Ärztliche Untersuchung für Studierende
Im Rahmen der Immatrikulation kann neben weiteren Unterlagen auch die Vorlage einer gesundheitlichen Bescheinigung erforderlich sein. Ob eine solche Bescheinigung erforderlich ist, entscheidet jede Hochschule selbst.
Ob Sie für den von Ihnen gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen, erfahren Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Ihrer Hochschule.
Zuständige Stelle
Ihr Hausarzt oder Arzt Ihrer Wahl
Voraussetzung
Ihre Hochschule fordert eine gesundheitliche Bescheinigung.
Verfahrensablauf
Sie lassen sich von Ihrem Arzt untersuchen und erhalten im Anschluss daran eine gesundheitliche Bescheinigung ausgestellt.
Kosten/Leistung
In der Regel werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
Rechtsgrundlage
Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule
Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



