Gemeinde Erdmannhausen

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Dienstleistungen A-Z

 

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Ärztliche Untersuchung für Studierende

Im Rahmen der Immatrikulation kann neben weiteren Unterlagen auch die Vorlage einer gesundheitlichen Bescheinigung erforderlich sein. Ob eine solche Bescheinigung erforderlich ist, entscheidet jede Hochschule selbst.

Ob Sie für den von Ihnen gewählten Studiengang eine gesundheitliche Bescheinigung benötigen, erfahren Sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Ihrer Hochschule.

Zuständige Stelle

Ihr Hausarzt oder Arzt Ihrer Wahl

Voraussetzung

Ihre Hochschule fordert eine gesundheitliche Bescheinigung.

Verfahrensablauf

Sie lassen sich von Ihrem Arzt untersuchen und erhalten im Anschluss daran eine gesundheitliche Bescheinigung ausgestellt.

Kosten/Leistung

In der Regel werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen.

Rechtsgrundlage

Studien- oder Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule



Letzte Änderung: 23.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04


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