Dienstleistungen A-Z
Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Im Kindergarten oder in der Schule werden Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe durchgeführt.
Zuständige Stelle
- ein Zahnarzt Ihrer Wahl
- für Maßnahmen der Gruppenprophylaxe: eine der 37 regionalen Arbeitsgemeinschaften Zahngesundheit
Verfahrensablauf
Kinder bis zum 6. Lebensjahr
Die erste Früherkennungsuntersuchung sollte im 3. Lebensjahr stattfinden. Die beiden weiteren Untersuchungen sollten bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Untersuchungen sollte dabei mindestens 12 Monate betragen. Bei den Untersuchungen wird festgestellt, ob Zahn-, Mund- oder Kieferkrankheiten vorliegen. Außerdem soll Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) vorgebeugt beziehungsweise frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Kinder zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr
Im Rahmen der zahnmedizinischen Einzelvorsorge (Individualprophylaxe) können Kinder jedes Kalenderhalbjahr zur kostenlosen Zahnvorsorgeuntersuchung gehen. Die Untersuchung soll Zahnfäulnis (Karies) und Zahnfleischerkrankungen vorbeugen und Maßnahmen der Gruppenvorsorge, die in Kindergärten und Schulen durchgeführt werden, ergänzen und fortführen. Dabei besteht ein Anspruch auf eine sogenannte Fissurenversiegelung. Darunter versteht man die Abdichtung der Furchen in der Kaufläche der Backenzähne, damit keine Bakterien eindringen können.
Bei den 12- bis 17-Jährigen wird für jedes Kalenderhalbjahr das Datum der Erhebung des Mundhygienestatus in das Bonusheft eingetragen. Der Mundhygienestatus umfasst die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes des Patienten, die Feststellung und Beurteilung von Zahnbelag und gegebenenfalls das Einfärben der Zähne. Das Bonusheft dient als Nachweis für einen Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.
Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sollen umfassend über Zahngesundheit und ihre eigenen Möglichkeiten, dazu beizutragen, informiert werden. Vor allem mit jüngeren Kindern wird geübt, wie sie Zähne putzen sollen. Die Förderung der Mitarbeit ist die wichtigste Aufgabe bei der Untersuchung.
Kosten/Leistung
Die Kosten für die drei Früherkennungsuntersuchungen und die folgenden halbjährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen. Eine Praxisgebühr muss nicht gezahlt werden.
Sonstiges
Weitere Informationen zur Zahngesundheit finden Sie auf der Internetseite www.rundum-zahngesund.de des Deutschen Grünen Kreuzes.
Rechtsgrundlage
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Individualprophylaxe)
- Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (zahnärztliche Früherkennung)
Letzte Änderung: 08.05.2012 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



