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Engagementnachweis Baden-Württemberg beantragen
Der Engagementnachweis Baden-Württemberg ermöglicht Organisations- und Vereinsmitgliedern, ihre im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements erworbenen fachlichen, sozialen und emotionalen Kompetenzen aufzuzeigen. Damit soll deren Nutzung auch für berufliche Zwecke erleichtert werden.
In den Engagementnachweis können Organisationen, zu denen vor allem auch Vereine gehören, Angaben zu folgenden Punkten eintragen:
- Tätigkeitsbeschreibung (Arbeitsbereich, konkrete Arbeitsschwerpunkte, Besonderheiten des Engagements wie z.B. Leitungsaufgaben)
- Kompetenzfeld Fachwissen (z.B. kaufmännisches Wissen, handwerkliche, pädagogische oder psychologische Fähigkeiten)
- Kompetenzfeld Sozialkompetenzen (z.B. Team- und Kommunikationsfähigkeit, Kreativität)
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Tipp: Nähere Informationen (z.B. eine Liste der ausstellungsberechtigten Organisationen, FAQs, einen Musternachweis) finden Sie im Portal "Engagementnachweis Baden-Württemberg".
Zuständige Stelle
- für die Prüfung des Antrags auf Ausstellung: das jeweils zuständige Ministerium
- für die Vergabe der Log-in-Daten für die Ausstellung: das Sozialministerium
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass in Ihrer Organisation Menschen ehrenamtlich oder bürgerschaftlich mitarbeiten. Dabei ist es unerheblich, ob sie regelmäßig oder zeitlich befristet tätig sind.
Verfahrensablauf
Den Engagementnachweis muss die Organisation über die Anmeldeseite beantragen.
Der Antrag geht automatisch zur Prüfung an das zuständige Ministerium. Dieses meldet dem Sozialministerium, ob die antragstellende Organisation berechtigt ist, Engagementnachweise auszustellen.
Bei positivem Prüfergebnis vergibt das Sozialministerium Log-in-Daten. Die Organisation kann den Engagementnachweis dann online ausfüllen und mit seinem Logo versehen. Eine von der ausstellungsberechtigten Organisation autorisierte Person muss den Engagementnachweis unterschreiben.
Tipp: Ausführliche Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie in der Anleitung zur Ausstellung des Engagementnachweises.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten/Leistung
keine
Letzte Änderung: 19.12.2011 - Stand: 25.05.2012 08:45:04



